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Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regeln) |
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In erster Linie als Hilfestellung bei der Umsetzung der bestehenden Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weitere Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit heraus.
Solche Regeln sind dabei Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus:
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen und/oder
Unfallverhütungsvorschriften und/oder
technischen Spezifikationen und/oder
den Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger
In der seit dem 01.05.2014 geltenden und sukzessive umzusetzenden neuen Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung tragen die DGUV Regeln stets als erste Kennziffer die "1", gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV. Die Kennziffer "00" ist dabei grundlegenden Fragen vorbehalten.
01 = Bauwesen
02 = Bildungseinrichtungen
03 = Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
04 = Erste Hilfe
05 = Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
06 = Gesundheit im Betrieb
07 = Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
08 = Handel und Logistik
09 = Holz und Metall
10 = Nahrungsmittel
11 = Organisation des Arbeitsschutzes
12 = Persönliche Schutzausrüstungen
13 = Rohstoffe und chemische Industrie
14 = Verkehr und Landschaft
15 = Verwaltung
(nach: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/regeln_infos/index.jsp)