Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regeln)

 

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In erster Linie als Hilfestellung bei der Umsetzung der bestehenden Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weitere Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit heraus.

Solche Regeln sind dabei Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus:

 

In der seit dem 01.05.2014 geltenden und sukzessive umzusetzenden neuen Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung tragen die DGUV Regeln stets als erste Kennziffer die "1", gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV. Die Kennziffer "00" ist dabei grundlegenden Fragen vorbehalten.

 

01 = Bauwesen

02 = Bildungseinrichtungen

03 = Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

04 = Erste Hilfe

05 = Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz

06 = Gesundheit im Betrieb

07 = Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

08 = Handel und Logistik

09 = Holz und Metall

10 = Nahrungsmittel

11 = Organisation des Arbeitsschutzes

12 = Persönliche Schutzausrüstungen

13 = Rohstoffe und chemische Industrie

14 = Verkehr und Landschaft

15 = Verwaltung

(nach: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/regeln_infos/index.jsp)

 

DGUV-Regeln 100-xxx DGUV-Regeln 101-xxx DGUV-Regeln 102-xxx DGUV-Regeln 103-xxx
  DGUV-Regeln 105-xxx   DGUV-Regeln 107-xxx
DGUV-Regeln 108-xxx DGUV-Regeln 109-xxx DGUV-Regeln 110-xxx  
DGUV-Regeln 112-xxx DGUV-Regeln 113-xxx DGUV-Regeln 114-xxx DGUV-Regeln 115-xxx