Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regeln)

 

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Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung enthalten Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von bestimmten Inhalten, die den Nutzer bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zum Arbeitsschutz unterstützen sollen - hier für den Bereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz.

 

DGUV Regeln ab 105-xxx

DGUV Regel   105-001 (alt: BGR 134) - ZURÜCKGEZOGEN

Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen

DGUV Regel 105-002

Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

DGUV Regel   105-003

Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst

DGUV Regel 105-049
Feuerwehren