Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften)

 

Um Ihrem Auftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese UVV sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Diese werden von den Fachbereichen unter der Mitwirkung der DGUV erarbeitet.

 

(nach: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)

 

Hinweis: Die hier eingeführte Gliederung der DGUV Vorschriften bezieht sich auf die Bezeichnung der Kategorien aus dem bisherigen Regelwerk der Berufsgenossenschaften.

 

Allgemeine Vorschriften und betriebliche Arbeitsschutzorganisation Einwirkungen
Betriebsart und Tätigkeiten Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren