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Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften) |
Um Ihrem Auftrag nach § 14 SGB VII nachzukommen, erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Diese UVV sind verbindliche autonome Rechtsnormen, die von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VII erlassen werden. Diese werden von den Fachbereichen unter der Mitwirkung der DGUV erarbeitet.
(nach: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp)
Hinweis: Die hier eingeführte Gliederung der DGUV Vorschriften bezieht sich auf die Bezeichnung der Kategorien aus dem bisherigen Regelwerk der Berufsgenossenschaften.