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Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Informationen) |
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In erster Linie als Hilfestellung bei der Umsetzung der bestehenden Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weitere Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit heraus.
Dazu zählen die DGUV Informationen, die Hinweise und Empfehlungen enthalten, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachverhalt erleichtern sollen. Für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen etc. werden konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorgestellt.
In der seit dem 01.05.2014 geltenden und sukzessive umzusetzenden neuen Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der gesetzlichen Unfallversicherung tragen die DGUV Regeln stets als erste Kennziffer die "2", gefolgt von der zweistelligen Kennziffer der Fachbereiche der DGUV. Die Kennziffer "00" ist dabei grundlegenden Fragen vorbehalten.
01 = Bauwesen
02 = Bildungseinrichtungen
03 = Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
04 = Erste Hilfe
05 = Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
06 = Gesundheit im Betrieb
07 = Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
08 = Handel und Logistik
09 = Holz und Metall
10 = Nahrungsmittel
11 = Organisation des Arbeitsschutzes
12 = Persönliche Schutzausrüstungen
13 = Rohstoffe und chemische Industrie
14 = Verkehr und Landschaft
15 = Verwaltung
Darüber hinaus werden derzeit Aspekte der arbeitsmedizinischen Vorsorge behandelt (Kennziffern "40" und "50") sowie Grundlagen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Kennziffer "51").
(nach: http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/regeln_infos/index.jsp)