Der Unternehmer (Inhaber, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschafter) und gegebenenfalls andere zuverlässige, fachkundige (leitende) Mitarbeiter nach Pflichtenübertragung haben die Organisationsverantwortung für das Unternehmen wahrzunehmen.
Dies betrifft natürlich auch die Verantwortung in den Rechtsbereichen des Sozialrechts, der Unfallversicherung und der Prävention.
Am Beispiel von Deutschland sind auf der Grundlage des Siebten Buches zum Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung im Wesentlichen drei Bereiche zu betrachten:
das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mit den Bestimmungen zu den Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
das autonome Recht der Unfallversicherungsträger (umgangssprachlich: die Unfallverhütungsvorschriften - "UVV")
Die zuständigen Versicherungsträger erlassen eben diese Unfallverhütungsvorschriften und in Ergänzung auch weitere Regeln, Grundsätze und Informationen. Sowohl für Arbeitgeber (Anwender, Betreiber) wie auch für die Hersteller, meist technischer Produkte, die dann wiederum den Nutzern z. B. im gewerblichen Bereich überlassen werden, stellen diese Dokumente eine wertvolle Informationsquelle für die eigene "sichere Arbeit" dar.
Darüber hinaus finden eine ganze Reihe weiterführender Informationen und Veröffentlichungen z. B. von den Instituten und Forschungseinrichtungen der Unfallversicherungsträger aber auch von weiteren Organisationen Anwendung.
In anderen Ländern können vergleichbare Systeme im Arbeitsschutz eingerichtet sein. Es können aber auch komplett andere länderspezifische Herangehensweisen verfolgt werden.
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seit 2016 letzte Aktualisierung: 08.08.2023 |